Rechtsfragen

Foto: Symbolbild – Bad Orb / Instagram – Zunächst mal vielen Dank für die freundlichen Erwähnungen auf Instagram!

Ja, natürlich freut es auch mich dort von euch erwähnt zu werden. Dennoch habe ich mich gehalten gesehen fallweise per Kommentar darauf hinzuweisen: auch die anderen Fotografen und Filmer haben dasselbe Recht auf Erwähnung! Nicht alle dort gezeigten Bilder der Serie waren von mir.

Das Urheberrecht verpflichtet dazu, seine Quellen zu benennen, also die Urheber der genutzten Bilder anzugeben, auch wenn man dazu eine Erlaubnis erhalten hat Bilder zu posten.

Ohne eine solche Erlaubnis dürften ohnehin nur die eigenen Bilder eingestellt werden!

Ich kommentiere nicht um euch zu kritisieren! Das liegt mir fern. Wenn, dann ist das als Hinweis zu verstehen, da ich nicht möchte dass ihr Probleme bekommt. Auch Instagram oder bei Bekanntwerden jene Fotografen können euch angehen wenn der Name fehlt oder unzutreffend ist. Das wird regelmäßig dann passieren wenn abgebildete Personen ihr Widerrufsrecht ausüben, dann nach dem Fotografen gesucht wird und – da im Beispiel nur ich genannt war – bei mir die Beschwerde landet. Ich werde darauf pflichtgemäß – das Gesetz verlangt es – antworten dass das Bild nicht von mir ist!

Damit käme eine Ereigniskette ins Rollen. Unrichtige Angaben sind hier kein Kavaliersdelikt. Unsere Gesetze sind leider etwas eigen und verstehen keinen Spaß!

Ich möchte nicht dass Unwissende wie Ihr, die sich bislang damit nicht tiefgründig befassen mussten, daraus Nachteile erleiden. Da lieber vorher einen Kommentar als danach eine fette Rechnung fremder Anwälte.

Es ist durchaus schon ein paar Jahre her. Da hat mich der Teamchef einer Mannschaft angesprochen, weil sein Webmaster (unerlaubt) fremde Bilder genutzt hat und er Rat suchte. Der Anwalt der Gegenpartei hat damals soweit ich mitbekommen habe je Bild 2500 Euro verlangt – und bekommen. Nur so als Hausnummer.