FRIELENDORF – Foto: Symbolbild – Am 8. September wird in Großropperhausen, einem Stadtteil von Frielendorf, eine neue Auflage des VfB Knüll-Race stattfinden. Der Verein für Bewegungsspiele, genauer seine Radsportabteilung, veranstaltet dort auch die Bezirksmeisterschaften des Radsportbezirks Kassel.
Nun wäre das alles ja ziemlich einfach, gäbe es da nicht einige „unerwartete“ Schwierigkeiten. Da stehen ein paar Details in der Ausschreibung, über die wir reden sollten. Nachstehende Ansichten sind meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Man kann das aber auch anderweitig googeln.
1.) Zitat: „Foto- und Videoaufnahmen aller Teilnehmer durch den Veranstalter sind zugelassen und können vom Veranstalter veröffentlicht werden.“
Das könnt ihr euch gerne herausnehmen, eine Bewandtnis für Normalsterblichie hat es nicht, und wer da nun meint nur er dürfe und sonst keiner ist auf dem Holzweg! Ich verweise vorsorglich auf das berechtigte Interesse an Berichterstattung, und dass es niemandem zusteht zu bestimmen was eine solche ist. Wir haben in Deutschland Pressefreiheit, und dabei hat es gleich zu sein ob dies gewerblichen Motiven folgt oder anderen. Auch ein Video auf YouTube, das über das Geschehen unterrichtet, ist in diesem Sinn Berichterstattung.
2.) Zitat: Einmal „Eine Straßensperrung erfolgt nicht.“, zum anderen „Begleitfahrzeuge sind untersagt.“
Ist die Straße für jedermann befahrbar darf dort auch jedermann fahren, zu jeder Zeit nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung. Jede (private) Bestimmung, die daran zu hindern versucht, darf als Nötigung gewertet werden!
Was ist da nun ein Begleitfahrzeug, oder was nicht? Verkehrsteilnehmer, die nach den gesetzlichen Bestimmungen die Straße nutzen, rechtfertigen jedenfalls nicht, wegen dieser Nutzung andere Sportler zu disqualifizieren, wie man mir vor einigen Jahren bei anderer Gelegenheit mal angedroht hat! Dritte Verkehrsteilnehmer sind in diesem Sinn keine Begleitfahrzeuge! Manche Funktionäre sehen das anders, daher spreche ich an dass man je nachdem solches Verhalten als Bedrohung ansehen kann (Empfindliches Übel)! Es würde hier versucht, insoweit Unbeteiligte an etwas zu hindern, was sie nach dem Gesetz dürfen, und Fotografen oder Filmer stehen eben nicht in diesem Wettbewerb.
Wenn es mal jemand darauf anlegt wird so ein Konstrukt mutmasslich nach hinten losgehen. Ihr macht euch da ungewollt angreifbar, auch wenn allen Wohlmeinenden klar sein kann was gemeint ist. Solche werden sich auch danach richten. Das kann aber nicht vorausgesetzt werden.
Das Problem mit solchen Bestimmungen sehe ich darin, dass sie missbraucht werden können. In allen Richtungen. Dabei sollte es im Interesse des Vereins liegen, dass möglichst umfangreich darüber berichtet wird.
Wir haben aber im letzten Jahr am Beispiel des gewissen Schreibens auf HRV-Briefpapier gesehen, wie die Dinge stehen. Zu reden ist da nichts mehr.
Mögliche Interessenten vom Besuch abzuhalten wäre kontraproduktiv. Vergleichbares würde für den Versuch gelten, einen Berichterstatter zu „erwünschtem Verhalten“ zu veranlassen. Ich werde nicht akzeptieren, wenn mir jemand diktieren wollen würde was ich zu schreiben hätte (und was nicht)! Falls sich jedoch die Lage am Tag des Rennens dann so darstellen sollte, dass dort mit Ärgernissen zu rechnen wäre, werde ich von einem Besuch absehen. Das gilt auch für den Fall von Schlechtwetter, da mir meine Geräte derweil mehr wert sind als diese Bilder.
3.) Die Adresse des Startorts. Da heisst es „34621 Großropperhausen, Sportplatzstr. (Sportplatz)“. Google kennt eine solche Adresse nicht! Was da nach der Karte infrage käme wäre die Schwimmbadstraße. Da wir immer noch Sommer haben dürfte der dortige Parkplatz durch Badbesucher belegt sein und daher kaum für Zwecke des Rennens zur Verfügung stehen. Ferner wäre durch Besucher des Bades mit Anreiseverkehr auf der Rennstrecke zu rechnen.
Vielleicht kann da mal wer für Klarheit sorgen? Vielen Dank!