Aus allgemeinem Interesse

Foto: Symbolbild – Aus der Korrespondenz mit dem Veranstalter des Rhoihessecross in Wachenheim ergab sich eine Nachfrage. Wie könnte man das „Der V. darf …“ anders abfassen?

Bei der besagten Klausel geht es darum, Rechtssicherheit bezüglich der Aufnahme und Verwendung von Bildern, Filmen, etc. bei Sportveranstaltungen herbeizuführen.

Nun mag es sein, dass die angesprochene Formulierung seit langem in Gebrauch ist, nichtsdestotrotz halte ich sie für unnötig problematisch. So formuliert unterstreicht das nur, dass nur (!) der Veranstalter selbst was darf, und alle anderen eben nicht.

Ist das wirklich so gewollt? Man räumt ja ein dass es nur darum geht sich abzusichern.

Dann könnte man doch das Ganze auch allgemein schreiben? Dieser Beitrag stellt meine ganz private Meinung dar und ist keine Rechtsberatung!

„Mit der Anmeldung gestatten Sie die Verwendung Ihres Namens, Bilder, Videos, Interviews, etc. zu allen unmittelbar mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Zwecken wie Berichterstattung, Dokumentation oder Eigenwerbung.“

Da die Anwesenheit von Zuschauern und Betreuern ebenfalls unter die DSGVO fällt und deren Aufnahme kaum vermeidbar sein wird weil sie eben „so da rumstehen“ könnte man den Teil „Mit der Anmeldung“ ebenso durch ein „Mit Ihrem Besuch“ ersetzen. Manche Veranstaltungen stellen das dann als Schild auch noch prominent an den Eingang, sodass es alle lesen können. Das Ansprechen der „Eigenwerbung“ kann wichtig sein, weil schon die Nutzung von Bildern auf der Vereinswebseite als (kommerzielle) Werbung aufgefasst werden kann. Wer das Formular dann ausfüllt oder das Rennen besucht weiss worauf er oder sie sich einlässt. Man kann dann immer noch individuell absprechen was wie genutzt werden kann, hat aber immerhin die Chance dass überhaupt wieder Interessierte von außerhalb des Rennzirkus zum Rennen kommen.

Wie gesagt ist die aktuelle Rechtslage mehr als hinderlich, und man geht besser davon aus dass man da nichts darf als sich unwägbaren Risiken auszusetzen. Es hat sich nicht grundlos die Presse einen „Persilschein“ in die DSGVO schreiben lassen. Die müssen nicht alle einzeln um Zustimmung fragen, eine Bedingung, die für Normalanwender unerfüllbar ist, zumal gar nicht immer rechtzeitig bekannt ist wer teilnimmt. Es liegt aber nicht im Intreresse eines Veranstalters, dass nur lokal darüber berichtet wird, womöglich gar nur hinter Bezahlschranken, und überörtliche Interessierte dazu nichts erfahren.

Anmeldungen, die über das Portal von Rad-Net laufen, sind Zuschauern regelmäßig nicht bekannt. Man muss bedenken: Wer wie vorgeschrieben fragen will braucht mindestens eine Mailadresse jeden Teilnehmers, und schon mal vorweg dessen Erlaubnis, die dafür überhaupt zu nutzen. Schon das ist aus Datenschutzgründen unmöglich.

Man kann erkennen, dass das eine auf Unerfüllbarkeit ausgelegte Klausel ist. Selbst wenn alle zustimmen würden, die Unterschriften lägen höchstwahrscheinlich nicht rechtzeitig vor, oder man müsste die Anmeldungen drei Wochen vorab schließen.