Rhoihessecross

Wachenheim – Foto: Symbolbild – Ein Wort vorab. Ich habe die Ausschreibung auf der Webseite des Mainzer Radsportvereins gelesen, und dort im Kleingedruckten ziemlich weit unten folgendes vorgefunden: „Der Veranstalter darf Fotos, Filmaufnahmen und Interviews, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch der Teilnehmer veröffentlichen.“

In der Ausschreibung bei Rad-Net steht das so nicht drin! Mir ist egal ob das bewusst oder fahrlässig so geschrieben wurde, real bedeutet es jedoch nur eins: NUR der Veranstalter darf, und sonst keiner!

Es gibt Formulierungen dieser Art auch so, dass nicht nur der Veranstalter, sondern alle „dürfen“. Sagt also nicht das sei nicht möglich.

Das wird üblicherweise genau so genutzt, um sich aus gegebenem Anlass den Rücken freizuhalten. Auch vor möglicher Konkurrenz. Es bewirkt aufgrund der üblichen Konnotation jedoch auch, dass eigentlich keine anderen Interessierten mehr zu dem Rennen kommen brauchen. Auch keine Zuschauer. Sobald man auch nur sein Handy zückt schnappt die Falle womöglich zu! Es ist ja bekanntermaßen per Sportordnung verboten, euch wie vorgeschrieben um Erlaubnis zu fragen. Genau wegen dieser Vorschrift in der DSGVO sind solche Klauseln ja nötig geworden, weil sonst auch der Veranstalter selbst oder sein von ihm beauftragter Vertragsfotograf nicht tätig werden dürften.

Gewiss, es ist immer schön wenn es irgendwo ein neues Rennen gibt. Sich jedoch dann so die Öffentlichkeitsarbeit zu erschweren ist nicht förderlich. Die Art der Formulierung zeigt, dass man da wohl in erster Linie nur an sich selbst und nicht weiter über den Tellerrand hinaus gedacht hat! Wie gesagt, es hat Folgen, die erst auf den zweiten Blick auffallen. Die aber sind weitreichend, und dann ist es zu spät.

Wer in der Szene nicht gerade absolut neu und unbedarft ist kann das wissen. Eben weil solche Formulierungen in recht eindeutiger Weise gang und gäbe sind.

Ich werde nächste Woche entscheiden ob ich das Rennen überhaupt besuche. Wenn doch werden hinterher keine Bilder oder Filme meinerseits gezeigt werden können und kein Beitrag in diesem Blog erscheinen. Das haben dann jene zu besorgen die sich das Recht vorbehalten haben. Wenn die es dann nicht tun ist das nicht mein Problem!

Ich werde nicht warten bis irgendein Möchtegern mit seinem Anwalt auf der Matte steht! Diese Dinge entscheiden sich bereits weit im Vorfeld.


Gegendarstellung:

Zu meinem Beitrag hat sich der Veranstalter gemeldet. Er schreibt (Zitat):

„Hallo Thomas,

ich melde mich als Veranstalter bei Dir wegen Deines Blogeintrages von heute bezüglich unseres Rennens.

Zunächst einmal grundsätzlich vielen Dank, dass Du die regionalen Radrennveranstaltungen immer wieder fototechnisch begleitest.

Hinsichtlich Deiner kritischen Worte hinsichtlich unserer Ausschreibung möchte ich aber folgendes anmerken:

Die kritisierte Formulierung habe ich direkt aus unserer (General-)Ausschreibung zum MTB Rhein Main Cup aus den vergangenen Jahren (!) übernommen (Link hier: https://www.mtb-rhein-main-cup.de/media/pdf/Generalausschreibung_MTB_RMC_2023_v1-1.pdf ) und dient tatsächlich – wie Du schreibst – wohl nur zur Absicherung für uns als Veranstalter.

Du warst in den letzten Jahren dankenswerterweise wiederholt auf einem unserer Cuprennen und hast tolle Fotos gemacht. Bisher ist Dir die Formulierung noch nicht aufgefallen?

Hat sich vielleicht an der Rechtslage etwas verändert, da wäre ich über einen nicht-öffentlichen Hinweis erfreut gewesen. Kontaktdaten stehen ja überall, da hätte sich das schnell ändern lassen.

Du schreibst: „Die Art der Formulierung zeigt, dass man da wohl in erster Linie nur an sich selbst und nicht weiter über den Tellerrand hinaus gedacht hat!“

Einerseits richtig, andererseits sieht man als Veranstalter – wenn es keine Rückmeldung gibt – keine Veranlassung dazu, eine „bewährte“ über mehrere Jahre verwendetet Ausschreibung zu  verändern. Wir sind reine Ehrenamtler und investieren Herzblut, Zeit und auch teilweise privates Geld, um so eine Veranstaltung zu organisieren: Dabei gibt es nicht nur einen Teller, sondern einen ganzen Schrank voll Tellern, über deren Ränder man blicken muss und manchmal etwas nicht berücksichtigt – hier: aus Unwissen.

Vielleicht können wir mit Deiner Hilfe eine rechtssichere Formulierung für den Riese und Müller MTB Rhein Main Cup finden, die auch Deine (berechtigten) Interessen abdeckt. Ich habe unseren ARGE- Chef in cc genommen, da wir ja demnächst unsere GA für 2024 überarbeiten und da sind wir für solche Hinweise dankbar!

Wir hatten persönlich auch schon den ein oder anderen Facebook-Chatkontakt (2018 war es glaube ich) mit dem Tenor: Du bist bei uns jederzeit willkommen. Wir haben keine eigenen Fotografen und wollen keinen ausschließen.

Parken darf und kann man bei uns auch (vgl. Dein vorletzter Blogeintrag zu Mannheim, auch da war der Parkhinweis vielleicht etwas unglücklich formuliert, anscheinend auch aus dem Vorjahr übernommen und sollte niemanden abschrecken, warum auch?); auf unserer Webseite findest Du einen Übersichtsplan – Anreise mit ÖPNV wird wohl schwierig, aber als Mainzer kenne ich mich da unten im Wonnegau nicht aus.

Ich würde mich freuen, wenn Du diese Stellungnahme (wenn auch nur inhaltlich) in Deinem Blog berücksichtigen könntest und ein wenig die Schärfe herausnehmen könntest, ansonsten stehe ich Dir gerne per Telefon unter xxxxxxxxxxx für eine Aussprache zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Harald Friedrich

Mainzer Radsportverein 1889 e.V.“

Den Brief habe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen um die volle Adresse und die Telefonnummer gekürzt.

Inhaltlich bleibe ich bei meinen Anmerkungen, da diese auf andernorts gemachten Erfahrungen beruhen. Ich habe mir das nicht ausgedacht, sondern lediglich übertragen, was ich bei anderen Veranstaltungen erlebt habe. Wer sich angegriffen fühlt möge einmal darüber nachdenken warum seine Mitmenschen zu solchen Schlüssen kommen. Es hat Gründe. Gründe, die womöglich nicht persönlich bei ihm liegen, die aber Anlass genug bieten anzunehmen dass sich derlei wiederholen könnte. Wenn jemand daran interessiert ist das Thema aus der Öffentlichkeit zu halten muss ich annehmen dass es dafür Gründe geben könnte. Was nicht öffentlich erörtert werden soll gibt umso mehr Anlass, es anzusprechen, und den Versuch eines Maulkorbs weise ich zurück. Es darf jeder wissen auf welcher Grundlage meine bereits mehrfach erfolgte Ankündigung eines Rückzugs beruht. Briefe dieser Art haben mich im Lauf der Zeit schon mehrere erreicht. Immer wurde versucht mir das Wort zu verbieten.

Soll ich meine Ansage wirklich wahr machen? Leben wir in einer offenen Gesellschaft oder herrscht hier Meinungsvorgabe? Wer bestimmt was andere denken oder sagen dürfen?