Erläuterung

Manche verstehen es anscheinend immer noch nicht!

Auf „Verstöße“ gegen die Datenschutzgrundverordnung, will heißen Datenverarbeitung ohne Anlass oder Erlaubnis, stehen für nichtgewerbliche Fälle soweit ich informiert bin Geldstrafen bis 50.000 Euro.

Fotografie jeder Art ist eine solche erlaubnispflichtige Datenverarbeitung. Das alte Kunsturhebergesetz gilt nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen wie für die kommerzielle Presse, d.h. Zeitung oder Fernsehen. Blogs sind demnach ausdrücklich keine Presse, zumindest nach Ansicht der werten Damen und Herren! Es kann klar sein wer da warum was bezweckt.

Ja, ihr habt durch die Verordnung Rechte. Die zu gebrauchen erfordert jedoch Einsicht und Weitsicht. Wer sie missbraucht darf sich über die Folgen nicht wundern.

Ich habe absolut nichts gegen einzelne Sportler, Sportlerinnen, oder gar die komplette Sportart! Allen wünsche ich von Herzen nur das allerbeste. Das Problem, das ich bis jetzt versucht habe darzustellen, begründet sich in der Tatsache, dass bei der aktuellen Lage ein einziger Quertreiber genügt. Die Tragweite ist vielen nicht klar!

Wie hoch ist euer Jahreseinkommen? Könnt ihr es euch erlauben das so zu ignorieren? Klar, wo kein Kläger da auch kein Richter, aber wie gesagt – es genügt einer um dich zu ruinieren.

Jedes Hobby, sei das Radsport, sei das dessen Fotografie, muss im Hinblick auf Aufwand und Resultat vernünftige Rahmenbedingungen aufweisen. Es ist ein Hobby, damit macht keiner Reibach! Wer bitte ist denn da der Ansicht, das sei es wert wenn eine oder einer unsinnige Forderungen aufstellt? Beispielsweise hat bereits zuvor einer verlangt, während des Rennens um seine Zustimmung zu Bildern gefragt zu werden. Nein, das ist absolut nicht lustig, und hernach zu sagen das sei ein Scherz gewesen zeigt nur wie es bei euch im Turmzimmer ausschaut! Problem nicht verstanden! Bei einem Volkslauf ähnliches. Da meinte der Vorausradfahrer, der vielleicht zehn Meter, jedenfalls nicht genug um den aus den Bildern raus zu halten, vor dem Feld her fuhr, auch er habe Rechte! Es gibt darum von diesem Lauf keine Bilder, weil jener Herr das so wollte, und es macht seitdem auch keinen Sinn mehr diesen Lauf nochmals zu besuchen. Da kommt mein Einwand ja her! Das ist unmöglich! Es gibt ebenso Eltern, die trotz eigener Abwesenheit hinterher mit solchen Wünschen bei Kinderrennen (Schüler, Jugend, teils sogar Junioren) angekommen sind. Es gibt da wenig nette Beweise menschlicher Abgründe als eMail.

Was ich da einwende ist ja nicht aus der Luft gegriffen.

Manche Menschen sind eben so gestrickt. Wie sagt das Sprichwort? „Wenn du wissen willst, wie der Charakter der Menschen ist, gib ihnen Macht!“ Man muss nicht lange auf Missbrauch warten!

Die Erwartung dessen ist schlimmer als ein Schierlingsbecher. Es wirkt garantiert, und man bleibt lieber weg als sich einem vermeidbaren Risiko auszusetzen.

Da der Gesetzgeber das hat wissen können bleibt die Einschätzung, dass genau diese Effekte so gewünscht sind!

Wer jetzt immer noch nur Bahnhof versteht kann sich da mal ein PDF bei bhv-online durchlesen, das von einem Anwalt stammt und das Problem recht gut umschreibt. Hier der Verweis:
https://www.bhv-online.de/filemanager/BHV/Daten/Service%20und%20Downloads/Datenschutz/Vorsichtig_sein_mit_Publikumsfotografie.pdf

Die grundsätzlichen Fragestellungen betreffen hier nicht nur Bilder vom Publikum oder im Beispiel Handball als Sportart. Zwar unterschreiben Zuschauer weder durch Anmeldung noch durch Lizenzantrag oder Mitgliedschaft irgendwelche Sportordnungen, könnten aber aus Gewohnheit wissen dass dort Fotografen das Geschehen dokumentieren. Es betrifft aber auch Teilnehmer und Offizielle genauso. Wer als Beispiel Aufnahmen vom Start macht hat im Hintergrund fast zwangsläufig auch Teile des Publikums und Offizielle neben den Teilnehmern auf dem Bild. Das ist nahezu unvermeidbar. Jeder Einzelne davon könnte jetzt sein Fingerchen heben und sagen „Ich will gefragt werden!“. Noch schlimmer, es findet sich mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit jemand dabei, der oder die zu allem nein sagt! Wie gesagt, die Forderung ist praktisch unmöglich, man soll aber laut Gesetz jeden einzeln und möglichst schriftlich um Erlaubnis befragen, was weder die Sportordnung selbst noch die weiteren Umstände des Wettbewerbs überhaupt zulassen. Selbst wenn man unterstellt dass alle „Ja“ sagen ist es widersinnig zu erwarten dass alle Fotografen einzeln mit einem Stapel Modelverträge herumlaufen und sich Unterschriften von allen Beteiligten abholen! Jeder Eingriff in den Ablauf der Veranstaltung ist laut Sportordnung verboten. Nur zur Erinnerung. Damit wird der Besuch einer Sportveranstaltung für einen Amateurfotografen sinnlos. Egal was er macht, er verstößt immer gegen irgendeine Vorschrift, was ihm entweder den Rauswurf einbringt oder ein Klageverfahren mit absehbar ruinösem Ausgang. Es ist darauf angelegt! Niemand spielt da bei Kenntnis der Dinge noch mit! Vertrauen ist gut (gewesen), Vorsicht schützt vor tödlichen Folgen von zu viel Vertrauen. Vorsicht in diesem Sinn heisst: weg bleiben!

Wie gesagt, es reicht eine*r! Bestimmungen, die von ihren Eigenarten her auf Mißbrauch angelegt sind, fordern desgleichen geradezu heraus! Man kann darauf warten dass sie mißbraucht werden um dem eigenen Ego zu frönen. Das ist keine Frage ob es eintrifft, sondern lediglich wann.

Auch wer nur sein Handy auspackt und Aufnahmen macht ist dabei wenn die Bilder dann in den sozialen Medien verbreitet werden, ob ihr euch dessen bewusst seid oder nicht! Es betrifft fast jede/n!

Fazit: Mit vorstehenden Erwägungen ist digitale Fotografie in der Öffentlichkeit faktisch verboten, soweit sie nicht zu rein privaten Zwecken erfolgt, also „im stillen Kämmerlein“ verbleibt. Dasselbe auf analogem Film altväterlicher Art aufgenommen bleibt aber erlaubt. Warum? Man kann den schlecht verbreiten. Sobald man diese Dias oder Negative durch einen Scanner digitalisiert schlägt die DSGVO wieder zu! Es geht demnach garnicht wirklich um das Bildermachen, es geht darum die Verbreitung von Beobachtungen zu verhindern!

Wer hat daran ein Interesse? Cui bono?

Zuallererst mal die, die von der Ausnahme der DSGVO profitieren – die kommerzielle Presse! Die ganzen Auflagen und Verhüterlis gelten für diese Personengruppe nämlich garnicht! Die müssen nicht jeden fragen, ob’s dem auch passt. Wer verhindert dass neben dem Artikel in der Zeitung noch andere Darstellungen verbreitet werden wird auch nicht so schnell beim Schönfärben ertappt! Jede Darstellung in der Presse sieht das Geschehen durch die Brille des Mitarbeiters der Zeitung. Der will seinen Posten erhalten und wird darum keine Kritik üben. Friede, Freude, Eierkuchen? Es kann inzwischen bekannt sein dass etliche Rennveranstalter versuchen, ihre Sicht der Dinge durchzusetzen, eben indem sie die Zulassung von Berichterstattern in ihrem SInn regeln, also Unabhängige verhindern. Dazu dient auch der Mißbrauch des Presseausweises, den seit einiger Zeit faktisch nur noch die bekommen, die dem Journalistenverband genehm sind. Wer sagt was er sieht, hört und denkt statt nur das was die Auftraggeber lesen wollen bekommt ihn nicht und wird damit zum Rennen garnicht erst zugelassen.

Ein Lump wer Böses dabei denkt?