Quo vadis? Wohin gehst du? (eigentl.: Wo soll das nur hinführen?)
Der deutsche Sport hat sich entschieden.
An dieser Stelle stand für weniger als 24 Stunden ein Beitrag, der sich mit gewissen Rahmenbedingungen des deutschen Sports in Zusammenhang mit Medienarbeit befasst hat. Einem Veranstalter hat es nicht gefallen.
Am Samstag habe ich meine Meinung zu diesen Dingen veröffentlicht, am Sonntag Morgen hatte ich fünf Worte im Briefkasten! Verlangt wurde eine Rechtfertigung!
Wie konnte ich es nur wagen, meine Ansicht dieser Dinge in Worte zu fassen?
Ich habe den Beitrag zurückgezogen, nicht weil ich ihn nun inhaltlich für falsch halte, sondern weil mir die Mittel fehlen das auszufechten. Das Faustrecht regelt nichts, es zerstört.
Auf die Rückfrage ob man so auch mit den großen Blättern umgehen würde kam eine eindeutige Antwort: Ja, weil alles falsch sei was nicht er sage. Dass andere aus den vorhandenen Informationen andere Schlüsse ziehen wird nicht geduldet.
Das ist, was da jetzt stehen bleibt. Dieser Veranstalter steht mit der Methode nicht alleine da. Er spricht damit für den ganzen deutschen Sport!
Das rechtlich einwandfreie Mittel wäre das der Gegendarstellung gewesen. Ich wäre der Letzte der sich dagegen verwehren würde dass andere es anders sehen und das wiedergegeben wissen wollen. Kein Problem. Das Presserecht garantiert diese Möglichkeit, damit ein Sachverhalt demokratisch erörtert werden kann. Es ergibt sich aber ein Problem daraus wenn jene ihre Übermacht dazu missbrauchen anderen den Mund zu verbieten. Ab diesem Augenblick ist eine unvoreingenommene Behandlung dieses Themengebietes nicht mehr möglich!
Das Grundgesetz bestimmt hierzu:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Nein, es ist nicht zulässig, einfach herzuleiten dass eine von der eigenen Ansicht abweichende Darstellung unmittelbar ehrenrührig wäre. Wer seine Position dazu missbraucht für sich ein Monopol auf die Wahrheit abzuleiten tätigt damit eine ganz andere – schwerwiegende – Aussage.
Heraus kommt nämlich dass die oben zitierte Bestimmung unserer Verfassung das Papier nicht wert ist auf dem es steht. Das Grundgesetz wird zum Papiertiger degradiert, über das man sich ungeniert hinwegsetzen kann wenn es einem gerade so passt! Es ist ja ohnehin seit langem bekannt, wie etliche Veranstalter das sehen. Blogs gehören angeblich nicht zur Presse, und auch der dürfe man vorgeben wie die Welt auszusehen habe. Leider tut die das nicht. Die Zulassung von Berichterstattern und Fotografen mutiert zum Gnadenakt. Eigentlich sollte jedes Rennen über öffentliches Interesse glücklich sein. Stattdessen verzichtet man lieber auf öffentliche Wahrnehmung, um seinem Weltbild treu bleiben zu können, das sich augenscheinlich seit 50 Jahren nicht wesentlich geändert hat.
Wie verbreitet diese Auffassung schon ist, dass man alleine bestimmen dürfe was wahr sein darf, zeigt sich gerade auch am Umgang eines Choreografen mit einer Kritikerin, der er wegen deren in seinen Augen unangemessenen Kritik Hundekot ins Gesicht geschmiert hat! Darüber wurde verbreitet berichtet, jeder bilde sich dazu seine eigene Meinung. Der Stil ist der gleiche, und Stil ist hier nicht das andere Ende des Besens.
Kritik (Definition) muss erlaubt sein. Etwas zu kritisieren heisst ja nicht unbedingt, es nieder zu machen. Es bedarf schon einer differenzierten Betrachtung des Themas. Wenn das aber nicht möglich ist ohne befürchten zu müssen dafür (tätlich) angegriffen zu werden hört unsere Gesellschaft auf, eine Demokratie zu sein! Das pauschale Hinstellen jeder abweichenden Auffassung als „falsch“ kommt einem Angriff gleich. Da bewegen wir uns in Richtung „Cancel Culture„.
Vom Kern der Aussage her steht da nun folgendes: Entweder man schreibt den Herren nach dem Mund, oder setzt sich der Gefahr aus beim nächsten Rennen keine Zulassung zu erhalten. Das Ergebnis ist Gefälligkeitsjournalismus. Ein Anrecht auf „Bauchpinselei“ gibt es nicht!
Wollt ihr das so haben? Entscheidet euch! Auf die obige Forderung an die Redaktion, es so zu schreiben wie man das haben wolle, werde ich ggf. mit Auslistung reagieren. Es gibt genug andere Themen, über die man (noch) berichten kann.