Vorsicht Falle!

Foto: Symbolbild

In den Ausschreibungen vieler Sportveranstaltungen finden sich Angaben wie „Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

Der dabei entscheidende Teil ist „… vom Veranstalter …“!
Was bedeutet das denn in der Praxis? Es bedeutet da nichts weiter, oder es wirkt sich so aus, auch wenn vielleicht ursprünglich nicht diese Absicht bestanden hat, dass nur der Veranstalter selbst oder sein offizieller Fotograf – und sonst niemand – Bilder machen und verwerten darf! Dazu gehört auch schon das pure Herumzeigen oder das Verschicken im kleinen Kreis! Auch das wäre schon eine Veröffentlichung. Alle anderen unterliegen den Restriktionen der DSGVO , die faktisch auf vorsätzliche Unerfüllbarkeit hinauslaufen.

Warum?
Um der Forderung genügen zu können, von jedem Beteiligten eine (schriftliche) Einverständniserklärung einholen zu müssen, was schon an sich kaum geht, müsste ein fotografisch Interessierter gegen die Sportordnung verstoßen, die Aussenstehenden jede Einflussnahme auf die Veranstaltung untersagt. Man müsste, um zu den Sportlern gelangen zu können, die Rennstrecke betreten, und eben das ist regelmäßig Zuschauern im weitesten Sinn nicht erlaubt. Wie also soll man eine Forderung erfüllen, wenn das nur möglich wäre, indem man eine andere Forderung verletzt? Es ist also davon auszugehen, dass die Verfasser der DSGVO entweder absichtlich ein weitreichendes Fotografierverbot im Sinn hatten, oder nicht wissen was sie da tun.

Bitte seid euch dessen bewusst! Es wirkt eben auch dahingehend dass euren Veranstaltungen die Zuschauer fernbleiben. Sie dürfen in Verbindung mit der DSGVO ja nicht mal mehr Erinnerungsbilder machen!

Ich empfehle deshalb dringend, den Passus dahingehend zu nutzen, dass der Teil „… vom Veranstalter …“ weggelassen wird.

Es bricht keinem ein Zacken aus der Krone, und wer so eine Ausschreibung wie oben liest weiss schon vorher was ihn dort erwarten könnte. Alleine die Möglichkeit wirkt wie Gift! Da braucht man also nicht mehr wirklich hin fahren!

Nebenbei, liebe Veranstalter, die eingangs erwähnte Formulierung habe ich tatsächlich so gefunden. Sie stammt nicht von mir! Da darin weder Onlinemedien noch das Internet an sich erwähnt sind gälte der Passus auch für den Veranstalter und seine Beauftragten wohl nicht für dessen eigene Webseite oder irgendwelche Onlineberichterstatter. Was daraus folgt? Jede Zeitungsredaktion, die eine Onlineausgabe führt, wird über so eine Veranstaltung häufig nicht berichten … Das wäre mittlerweile entschieden „zu heiß“!

Was man damit eigentlich erreichen wollte wird so wohl eher konterkariert. Medienarbeit ist inzwischen eine ziemlich komplizierte Sache geworden, Brüssel sei Dank.