Neue Moden

Foto: Symbolbild

Man muss sich doch sehr wundern!
Einerseits kann bekannt sein, was der Datenschutz sich so vorstellt. Andererseits soll genau das Gegenteil gemacht werden. Wie schaut das in der Praxis aus?

Die Datenschutz-Grundverordnung gibt jedem ein Recht zu bestimmen, was mit seinen Daten geschieht. Man muss deren Verarbeitung zustimmen. Eigentlich ist diese Zustimmung aber nichts wert, denn wer nicht zustimmt kann die damit verbundene Dienstleistung nicht erhalten.

Nun hat das Auswirkungen auch anderer Art, an die viele zunächst nicht denken.

Datenverarbeitung in diesem Sinn ist eben auch Fotografie, sprich Bildberichterstattung. Mir ist aufgefallen dass seit diesem Jahr zu Rennen keine Starterlisten mehr veröffentlicht werden, und ich nehme an dass das hiermit in Zusammenhang steht.

Nun sind jene Starterlisten aber Voraussetzung für etwas, das dieselbe Vorschrift verlangt. Fotografen haben demnach alle um Erlaubnis zu fragen bevor Bilder gemacht werden dürfen! Ein schon in sich unpraktikabler Wunsch.

Das eine bedingt das andere! Wer unterbindet dass überhaupt bekannt wird, wer da am Start stehen wird, hat das Anrecht verwirkt dass irgendwer um Erlaubnis gefragt wird, oder muss sich vorhalten lassen ein verfassungswidriges Berichterstattungsverbot auszusprechen! Es ist nicht zulässig das Recht auf freie Berichterstattung auf bestimmte Personen zu beschränken, die dann nur noch das wiedergeben was der Veranstalter zu lesen wünscht.

Es ist aber genau so! Das ergibt sich schon aus jenen, im vergangenen Herbst an mich herangetragenen Wünschen aus eben diesen Veranstalterkreisen!

Dazu kann man auch sagen: Ihr wollt dass bei Rennen keiner mehr fotografiert? Dann braucht auch niemand mehr diese Rennen besuchen, oder dafür die Nutzung seiner Grundstücke zu gestatten! Schlicht und einfach: dann finden eben keine Rennen mehr statt!

Das Volk ist auch noch da! „Vertrauensfördernde Massnahmen“ sehen anders aus.