Was ich hier schreiben muss wäre früher undenkbar gewesen. Heute ist es Fakt!
Ich erlebe seit Jahren und derzeit in absolut deutlichem Maß wie ihr die Welt seht. Ihr meint Fotoamateure dürfen nichts? Bitte macht euch klar dass das nicht so ist.
Auf die derzeit verbreitete Sichtweise – wir akkreditieren nur gegen Presseausweis oder sperren andere gleich ganz aus – kann auch entsprechend reagiert werden. Wer da meint man müsse jeden einzeln fragen wird erleben dass die DSGVO auch eine dazu passende Gegenreaktion kennt.
Erlaubt sind Bilder aus berechtigtem Interesse, nämlich zur Bebilderung der Artikel ebenso wie „für die eigene Schatulle“.
Daraus ergibt sich dass eine WEITERGABE von Fotos nicht mehr möglich ist.
Ihr werdet das von den Pressefotografen kennen. Allerdings ist der Grund dort ein anderer. Deren Verträge legen regelmäßig fest dass das Nutzungsrecht beim Auftraggeber und nicht beim Fotografen liegt. Das Urheberrecht hat man mit dem Druck auf den Auslöser, und das ist in Deutschland auch unveräußerlich. Wer seine Bilder aber verkauft veräußert damit sein Nutzungsrecht und darf selbst über die Nutzung nicht mehr bestimmen! Von da bekommt ihr also keine Bilder.
Bis jetzt habe ich das sehr freizügig gehalten, da ich es nicht gewerblich mache, sondern bislang aus Spaß an der Sache und dem Wunsch denen zu helfen die Hilfe brauchen. Ein Amateur ist da frei. Eure Botschaft war, dass ihr heute keine Hilfe mehr braucht und lieber alles alleine macht. Ich bedauere das, sage euch aber auch in eben dieser Deutlichkeit: Euer Spiel können auch zwei spielen! Ich habe nicht damit angefangen, und mir ist es mittlerweile egal wer zu vertreten hat was man immer wieder erleben muß!
Man meint die dagewesenen Unterstellungen wären hilfreich? Nun gut, dann gibt´s jetzt im Gegenzug eben keine Bilder mehr. Von Anfragen bitte ich daher abzusehen.
Ich weiss, ihr wollt das nicht hören! Aber das Grundgesetz ist da ganz klar. Pressefreiheit. Freiheit der Berichterstattung. Da steht kein Wort davon dass nur Gewerbliche was dürfen! Das Hausrecht ist ein Gefahrenabwehrrecht und steht nicht über den Grundrechten. Diese Auslegung ist Eure! Blogger sind keine Zuschauer. Zeitungsjournalisten zulassen und unter dem Mäntelchen von irgendwas andere ausschließen – das ist eure Botschaft! Ihr erkennt Blogger nicht als Medienvertreter an. Wer es auf den sozialen Medien anspricht wird gelöscht oder gesperrt!
Nun sage ich: Wer A sagt muss auch B sagen! Es zählt was ihr in der Ausschreibung schreibt, nicht was ihr insgeheim erwartet. Hinterher sagen du hättest einfach nur anfragen müssen ist unredlich! Steht in den Bedingungen dass nur gegen Presseausweis akkreditiert werde heisst das dass alle anderen unerwünscht sind! „Alle anderen“ sind z.B. Blogger, die nicht hauptberuflich oder im Auftrag Dritter arbeiten, denn die bekommen keinen Presseausweis, und das aus Gründen die nicht im fachlichen Bereich liegen. Wer einen Kotau erwartet darf warten bis Weihnachten und Ostern auf denselben Tag fallen. Das wird nie passieren.
Was zählt ist euer oftmals eindeutiges Verhalten, und nicht die hinterher vergossenen Krokodilstränen! Die derzeit beliebte Ausrede, die Veranstaltung sei ohne Zuschauerausschluss nicht möglich, passt hier nicht. Wie gesagt, Blogger sind keine Zuschauer, und wer die freie Berichterstattung behindert verfolgt andere Ziele, ihr Antidemokraten!
Mit welchem Recht erwartet ihr Unterstützung von Leuten, für die ihr die ganze restliche Zeit nur Geringschätzung und Verachtung übrig habt? Arroganz ist keine Meinung!