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Hausrecht

Das Beitragsbild ist ein Ausschnitt aus einem öffentlichen Plakat und stand ursprünglich in einem anderen Zusammenhang. Dennoch ist die Frage berechtigt.

Nein, es macht keinen Spaß, darauf hinweisen zu müssen, aber anscheinend ist nicht bei allen ein Problembewusstsein vorhanden. Danach aber wundert man sich über die Folgen?

Unter Hausrecht versteht man dass der Besitzer einer Räumlichkeit wie eines Ladengeschäfts oder Lokals bestimmen kann, wer sich dort aufhalten darf. Er darf also rauswerfen, wer Ärger macht. Solche Rechte dürfen aber nicht missbraucht werden.

Wie ist das nun aber „in der Öffentlichkeit“? Dürfen Rennveranstalter auf öffentlichen, für jedermann zugänglichen Straßen und Plätzen bestimmen wer da sein darf, wer dort was darf? Manche hätten das sicher gerne. Ich wage jedoch zu bezweifeln dass sowas einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Dann jedenfalls wenn seine „berechtigten Interessen“ nur der Behauptung nach tangiert sind.

Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung. Aber es widerspricht dem gesunden Volksempfinden, wenn jemand meint, seine Profitinteressen erlaubten ihm, das Dasein Dritter zu regeln. Das geht dann wohl doch entschieden zu weit, denn der Marktplatz ist kein Nachtclub. Vor der Disco steht ein Türsteher, der den Zugang regelt. Das darf er. Die Öffentlichkeit jedoch ist etwas anderes, eben öffentlich und damit für alle da.

Warum kann das ein Problem sein?

Viele sind sich nicht im Klaren darüber dass auch ein Sportplatz oder Stadion oder gar der Stadtwald Privatgelände sein kann, wo der Besitzer eben ein Hausrecht ausübt, und das kann der auch so tun dass er einige reinlässt und andere nicht. Wer eine dort ausgetragene Veranstaltung besucht kann also nicht sicher sein, welchen rechtlichen Status das hat. Darf man dort eigene Getränke mitbringen, darf man dort fotografieren? Alles nicht sicher! Die Meisten dürften bisher davon ausgegangen sein dass jedermann ein Stadion betreten darf. Das aber scheint ein Irrtum zu sein. Was schon da gewesen ist spricht allem Hohn was eine Demokratie auszeichnet, hier eben auch wer über die Veranstaltung berichten kann und wer warum nicht.

Wer nicht so redet oder schreibt wie der Besitzer oder Veranstalter das haben will bekommt einfach nach dieser Ansicht keinen Zugang! Alleine das Herstellen einer Abhängigkeit ist eine deutliche Sprache.

Bitte begreift dass der willkürliche Ausschluss eine mehr als deutliche Botschaft ist. Manche von Euch haben das getan! Es ist jetzt überall so zu erwarten, und Vertrauen war gestern. Ab da braucht niemand mehr darüber reden, ob da wer die Mithilfe der Bevölkerung braucht, wenn er zuvor klar gestellt hat dass ihn zuvorderst sein Profit interessiert. Dann geht einkaufen! Ihr bekommt sämtliche Dienstleistungen nach eurer Einlassung gegen Geld am freien Markt. Auch Helfer, Unterstützung, Mitwirkung, wie das eben auch Fotografen sind. Der Glauben dass euch Mitmenschen helfen müssen ist nämlich ebenso ein Trugschluss wie die Ansicht, da Narrenfreiheit zu haben und tun und lassen zu dürfen was man will. Der Vertrauensvorschuss ist aufgebraucht!

Wir reden hier nicht davon dass da jemand randaliert hätte. Wir reden davon dass da wer entscheiden will nach dem Motto „Dein Gesicht passt mir nicht, du hast zu gehen!“ Das ist beleidigend und eben nicht Hausrecht!

Wohin es führt wenn das Vertrauen zerrüttet ist zeigen viele Rennen, bei denen die unmittelbaren Beteiligten unter sich bleiben und sonst niemand mehr Interesse zeigt. Das ist kein Unfall. Das wurde willentlich herbeigeführt, wenn auch nicht unbedingt von konkret diesem Veranstalter persönlich!

In welcher Beziehung steht das nun zu den „offiziellen Fotografen“? Hier hat der Veranstalter erklärt, wer dort Bilder machen darf. Es gibt nun weiter zwei Möglichkeiten, die nicht immer vorher hinreichend geklärt sind, eben weil vielen garnicht klar ist was da folgen kann. Einmal ändert sich garnichts, und alle Besucher dürfen weiter für ihren eigenen Bedarf Bilder machen. Es kann aber auch sein dass damit gemeint ist dass eben sonst keiner mehr was darf ausser da sein, gaffen, und konsumieren. Für Amateurfotografen bedeutet das, dass man erst gar nicht dorthin kommen braucht. Die Annahme genügt! Für sinnvolle Aufnahmen bei Rennen gelten auch für Amateure dieselben physikalischen Bedingungen wie für Profis. Letztere bekommen allerdings regelmäßig eine Akkreditierung, also die Erlaubnis des Veranstalters, die anderen nicht. Was ein Zeitungsredakteur anderes macht als ein Blogger konnte mir hinsichtlich des Beitrags bislang keiner erklären.

Viele Zuschauer wollen auch Bilder machen, und haben inzwischen gelernt dass letztgenannter Fall – dass man nichts darf – erwartbar geworden ist. Wie gesagt, es ist schon etwas zu viel passiert, und nicht wenige Veranstalter von Rennen schreiben in ihre Ausschreibungen ausdrücklich hinein, dass nur sie was dürfen. Wer sagt „Der Veranstalter darf Bilder machen und veröffentlichen“ sagt eben auch dass alle anderen das nicht dürfen. Sonst müsste man sich als Veranstalter nicht ausdrücklich erwähnen. Da würde genügen zu sagen „Es dürfen Bilder gemacht werden“, wenn es nur darum ginge die Folgen der DSGVO zu regeln. Das kann natürlich als einfacher Hinweis gemeint sein, ist es der Erfahrung nach aber regelmäßig nicht, nachdem bestimmte Vertreter dieser Fotografenzunft das eben so verlangt haben und ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Daseinsberechtigung abgesprochen haben. Die seien ja beim Geldverdienen im Weg! Das ist Politik, und eben nicht Recht. Die Tatsache dass die einen einen Presseausweis bekommen und die anderen nicht macht klar dass es hier eben nicht um Berichterstattung geht.

Nach dagewesener Ansicht dient ein solcher Passus im Kontext der DSGVO dazu, dem Veranstalter rechtlich den Status zu geben, dass er eben nicht jeden wie verlangt befragen muss. Ich sagte schonmal, die Sportordnung selbst verbietet das schon, wenn sie Eingriffe in die Veranstaltung seitens des Publikums untersagt, und Publikum in diesem Sinn sind eben alle, die nicht Sportler oder Funktionäre sind. Der Begriff des Teilnehmers bezeichnet eigentlich ja alle Anwesenden, nicht nur die Gemeldeten zum Rennen. Das ist ja ohnehin eine auf Nichtanwendbarkeit angelegte Bestimmung, die hier nur eine Funktion haben kann, nämlich den offiziellen Fotografen aka Teilnehmerfotoservice frei zu stellen und alle anderen faktisch auszuschließen. Das „berechtigte Interesse“ als Rechtsbegriff wurde ja wohl bewusst so gummiartig gewählt dass jeder darunter verstehen kann was er will.

Wie die Leute darauf reagieren kann man bei sehr vielen Rennen handgreiflich sehen: sie bleiben weg! Statt ehedem voller Ränge sind plötzlich seitdem nur noch einige wenige Angehörige oder Betreuer da. Was da wie zusammenwirkt kann sich nun jeder an den Fingern zusammenreimen.

Ich wünsche allen sportlich viel Erfolg und ansonsten die nötige Weisheit!

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