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Rechtsfragen

Rechtsfragen

Vorab, ich bin kein Anwalt und gebe hier auch keine Rechtsberatung. Aufgrund gegebenen Anlasses habe ich mich jedoch mal interessehalber erkundigt.

Stellt man der künstlichen Intelligenz bei Google die Frage „Wer darf bei öffentlichen Veranstaltungen fotografieren?“, erhält man die folgende Antwort: „Bei öffentlichen Veranstaltungen darf jeder fotografieren, solange kein Hausrecht verletzt wird und die Personen im Vordergrund keine Einzelpersonen sind, deren Persönlichkeitsrechte durch die Aufnahme und Veröffentlichung verletzt werden könnten. Eine wichtige Ausnahme bildet die Veröffentlichung von Fotos: Hier ist in der Regel die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich, da sie sich sonst in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen könnten und nach dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung erfolgen darf.“

Heisst also faktisch: Unabhängige Berichterstattung ist unerwünscht. Da wäre ja ebenso §23 KUG.
Zitat, auszugsweise: „Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.“
Volkstümlich ausgedrückt sieht das dann eben so aus, dass Teilnehmer an Radrennen, um beim Beispiel zu bleiben, regelmäßig auch gezeigt werden dürfen. Sie können sich mit der Anmeldung darüber bewusst sein, dass über das Rennen berichtet werden wird, und was dem einen recht ist darf allen anderen im Prinzip billig sein.

Stellt man die Frage anders und fragt: „Wer darf bei Sportveranstaltungen fotografieren?“ schaut diese Antwort schon anders aus, nämlich so: „Bei Sportveranstaltungen dürfen grundsätzlich alle private Fotos machen, jedoch ist die Veröffentlichung der Bilder nur mit Einwilligung der Abgebildeten erlaubt. Für professionelle Fotografen gilt das Hausrecht des Veranstalters, der meist eine Akkreditierung und einen klaren Auftrag für die Nutzung der Fotos verlangt. Kinder und Jugendliche genießen besonderen Schutz, und es ist immer die Einwilligung ihrer Eltern erforderlich, um deren Fotos zu veröffentlichen.“

Ich habe heute in der Mittagspause dieselbe Frage am Arbeitsplatz eingegeben, und da kam dann eine ganz andere Sprachregelung dabei heraus. Anscheinend wertet die KI auch aus, von wo die Anfrage kommt. Da hiess es dann nämlich, bei Sportveranstaltungen gelte alleine das Hausrecht des Veranstalters und du darfst ohne dessen Erlaubnis nichts!

Es steht nirgendwo geschrieben dass diese Aussagen vollständig und richtig sein müssen. Meiner Meinung nach sind da ein paar Facetten mehr in diesem Kaleidoskop! Eine KI ist stets nur so intelligent wie diejenigen, die sie trainieren, und wird daher nur das Wissen haben, das man ihr gibt. Wer verfolgt da nun welche Interessen? Ich habe dieselbe Frage mehrmals hintereinander eingegeben und stets verschiedene Aussagen erhalten, die nicht einmal inhaltsgleich waren. Ich sage nicht sie seien falsch. Es kommt stets auf den Standpunkt an, den man vertritt.

Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen stattfinden, also nicht in Hallen oder Stadien, unterliegen insofern keinem Hausrecht, als dass niemand zu bestimmen hat wer kommen darf. Wenn jede/r beliebig da sein darf kann auch jede/r beliebig nach eigenem Bedarf Bilder machen, auch wenn manche Vereine das in der Vergangenheit schon bestritten haben. Wie halten wir es denn mit euren Plakaten „Zuschauer willkommen!“? So willkommen scheint man da nicht immer zu sein.

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In meinem Archiv liegt ein altes Motiv vom Kellerwald-Bikemarathon in Gilserberg. Das Bild zeigt was damals wichtig war, allerdings wurde es aus datenschutzrechtlichen Gründen bearbeitet. Die Personen im Vordergrund wurden entfernt, da sie nichts zur Sache tun. Es geht hier um das Verstellen des Startbereichs mit Sichtschutz. Damals gab es die Aussage, man habe einen offiziellen Fotografen und nur jener dürfe. Auf der Hauptstraße darf nur einer was sehen? Okay. Es kann klar sein dass man damit mehr gesagt hat als in Worten da war. Es sind Fragen des gesellschaftlichen Umgangs.

Ob das heute immer noch so gehandhabt wird ist mir nicht bekannt. Es ist mir auch egal. Damals wurde entschieden dass auswärtiger Besuch dort nicht gewünscht war, und ich kann damit umgehen. Ich habe die Veranstaltung seitdem nicht mehr besucht. Dasselbe gilt für andere Veranstaltungen, die mir Vergleichbares mitgeteilt haben.

Weiter war da bei einem anderen Rennen eine Aussage von Offiziellen. Das Rennen fand ohne Straßensperrung im normalen fließenden Verkehr statt, sodass jeder, auch Unbeteiligte, dort unter Rücksichtnahme hat fahren können. In der Ausschreibung hiess es seinerzeit, Begleitfahrzeuge seien verboten, was ja auch verständlich ist. Nun ist es aber nicht verständlich, wenn die Rennleitung Unbeteiligte am Befahren der Straße hindern will, indem sie androht, der räumlich nächste Rennfahrer werde dann disqualifiziert! Das grenzt an Drohung mit einem, wie Juristen sagen, empfindlichen Übel, und ich erlaube mir das als versuchte Nötigung auszulegen. Es ist erlaubt gewesen da zu fahren, und da hat kein Funktionär etwas anderes zu bestimmen. So sehe ich das! Polizei war nicht vor Ort.

Man kann den Eindruck gewinnen dass es im Hintergrund für einige um Geld geht. Siehe das Exempel mit Gilserberg. An sich ein schönes Rennen hapert es doch an der Vertrauensgrundlage. Die Fahrt nach Nordhessen ist weit, und muss sich im Bildergebnis lohnen. Ob es das tut ist nunmehr fraglich.

Eine andere Sache ist nach einem der letzten Lindenseeläufe passiert. Das ist eine sehr schöne Volkslaufserie in Rüsselsheim, und mich hat danach eine Mail erreicht, die sich kurz zusammenfassen lässt als Gesuch, die Bilder der Siegerin zu löschen; sie sei nicht schön. Es ist kein technisches Problem, das zu tun. Das Problem ist: wenn man nicht über einen Lauf berichten darf, weil die Siegerin nicht erwähnt werden möchte, muss man da auch nicht mehr hin fahren! Wie halten wir es da mit der vielbeschworenen Pressefreiheit?

Manche meinen die stehe nur Gewerblichen zu! Da sind alle, die nur gegen Presseausweis akkreditieren. Was sagt der Presseausweis denn grundsätzlich aus? Leider sagt er eben nicht aus dass ein Inhaber befähigt wäre oder eine Ausbildung gemacht hat. Er sagt grundsätzlich erstmal nur aus, dass der Inhaber Mitglied im Journalistenverband ist. Der wiederum lässt kaum Zweifel daran dass er eine politische Interessenvertretung in eigener Sache ist, oder warum hat man dort anscheinend Angst vor Konkurrenz? Man sagt selbst, den Ausweis bekomme nur, wer nachweislich hauptberuflich tätig ist. Man kann aber wissen dass ein Großteil der Zeitungsmitarbeiter heute aus Freien besteht. Solchen also, die nicht mehr fest angestellt sind. Wenn eine Zeitung einen Reporter zu einem Rennen schickt wird sie dessen Bericht und dessen Bilder nutzen und nicht solche von Dritten ankaufen. Das macht keinen Sinn. Warum sucht man dann Menschen wie mich auf diese Art auszusperren? Ich möchte das aus Interesse am Sport und als Beitrag zur Gesellschaft machen und nicht wegen Geld. Auch ein angestellter Fotograf muss keine berufsmäßige Ausbildung genossen haben und kann sich, so wie ich, seine Kenntnisse in Jahren autodidaktisch angeeignet haben. Der Fotograf als Berufsbezeichnung ist heute nicht mehr geschützt. Jeder darf sich Fotograf nennen, der oder die eine Kamera in der Hand halten kann. Der einzige echte Unterschied ist, dass jener damit Geld verdient und ich genau daran wenig Interesse habe. Das hängt mit meinem Beamtenberuf und dessen Bestimmungen zusammen. Ich müsste jeden Penny mit meiner Dienststelle abrechnen. Würdest du arbeiten damit der Fiskus reich wird?

Es heisst, vor dem Gesetz seien alle gleich. Die Erfahrung der letzten 20 Jahre zeigt, dass es sich hierbei ähnlich benimmt wie mit dem Bauernhof der Tiere: Alle Tiere sind gleich, manche Schweine sind gleicher! So das Zitat. Das ist traurig, aber wenn man dem folgt was da so in Umlauf gebracht wurde kommt dieses Ergebnis dabei heraus. Das kann leugnen wer will. Man muss schon sehr betriebsblind sein um die Dinge nicht zu sehen, wenn man mal lange genug zugeschaut hat. Das ist kein Vorwurf an Sportler oder Vereine, nicht an Veranstalter oder einzelne Funktionäre, man muss sich aber mal gut überlegen was man will. Es ist heute schon unübersehbar, dass gerade bei kleineren Radrennen kaum noch Zuschauer kommen. Woran das liegt kann man sich fast schon denken, wenn man obiges gelesen hat. Es ist jedoch noch sehr viel schlimmer! Man hat sie teilweise ausdrücklich als Gefahr bezeichnet, eine Art von Aussage, die einmalig ist.

Was braucht es wenn man der Forderung nachkommen soll, vorab alle um Zustimmung zu fragen, denn es macht wenig Sinn für die Privatschatulle Bilder zu machen, wenn man danach über den Sport schreiben und seine Eindrücke aufbereiten will? Man braucht die Starterliste samt Adressen! Die aber werden „amtlich geheimgehalten“, sprich die verbreiteten Meldeportale nehmen zwar von lizenzierten Sportlern Eingaben an, sie geben aber keine Gesamtübersicht aus. Häufig haben nicht mal alle Zugang, die den brauchen. Das Portal von German Cycling, dem Dachverband, war ursprünglich nur für die Meldewarte der Vereine gedacht. Anscheinend meint man da es genüge wenn zum Start der Wettfahrausschuss wisse wer am Start stehe. Gut, damit sagt man dann unausgesprochen dass man unter sich bleiben will und keinen Besuch wünsche. Eine wie auch immer geartete Befragung vor Ort ist nicht möglich, zum einen weil nicht alle Interessierten am Start warten, zum anderen weil die Sportordnungen jeden Eingriff durch Zuschauer, und auch Fotografen sind zunächst mal Zuschauer, untersagen. Verlangt ihr ernsthaft die Sportler unterwegs aufzuhalten damit die einen Modelvertrag abzeichnen? Irrsinn! Da kann man nicht den Anforderungen genügen, die die Datenschutzgrundverordnung stellt. Zustimmung, und so. Das aber ist, was da drin steht, wenn man es wörtlich anwendet.

Es kann selbstredend sein dass ich euch unter solchen Umständen nicht mehr wie früher ganze Bildergalerien zeigen kann. Es wird sich in meinen Beiträgen auf das Siegerbild oder ähnliches beschränken, alles andere fällt unter den Tisch. Wer das so haben will indem er die Weichen passend stellt sollte aber auf den Prellbock achten, der auch im eigenen Weg steht und bei Auflaufen weh tun kann. Die Weitergabe von Bildern wird so unmöglich gemacht.

Es ist mein Eindruck dass genügend Leute bestrebt sind, Informationen zu lenken. Man erschwert dass Unabhängige darüber berichten! Entspricht das dem Gedanken unseres Grundgesetzes? Wohl eher nicht.

Ich bin Baujahr 1965. wohne in Riedstadt in Südhessen und bin in meiner Freizeit Amateurfotograf, Hobbyfilmer, Drohnenpilot, und eben Blogger. Mir gehört dieser Blog. Wenn es die Zeit erlaubt bin ich auch Radfahrer, Wanderer, Spaziergänger. Naturverbunden, aber nicht politisch indoktriniert. Ich erlaube mir noch selbst zu denken, und sage was dabei herauskommt.