Hinweis
Allgemein – Foto: Symbolbild – Nicht nur mit Zucker kann man zaubern. Auch wenn es anfangs oft nicht so ausschaut liegen auch im rechtlichen Sinn viele Fragen bei den jeweiligen Details. Dies ist keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn, aber ein Hinweis, wie sich Kleinigkeiten auswirken können.
Nehmen wir zwei Beispiele, die demnächst wieder auf den Tisch kommen.
Da wäre einmal das am kommenden Samstag bei Eintracht Frankfurt, Triathlon- bzw. Radsportabteilung, stattfindende Cross-Trainingsrennen, und zum anderen die Aussschreibung zum Rhein-Eifel-MTB-Cup, der früher unter dem Namen Bullscup bekannt war. Zwei Worte machen da ganz schön viel Musik!
Die durchaus sehenswerte Rennserie in der Eifel schreibt, Zitat: „Foto- / Filmrechte: Die TeilnehmerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, dass bei den Veranstaltungen aufgenommene Fotos und Filme von den Veranstaltern in Presse und Internet veröffentlicht werden.“
Zum Frankfurter Trainingsrennen heisst es in den Dokumenten, Zitat: „Einverständnis zur Foto- und Videoveröffentlichung und Datenschutz
— Ich erkläre mich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden dürfen, auf denen ich erkennbar bin und dass diese Aufnahmen vom Veranstalter oder Dritten für Presse-, Vereins- oder Social-Media-Zwecke verwendet und veröffentlicht werden dürfen.“
Hervorhebungen in Rot jeweils durch mich zum Zweck der Verdeutlichung. Einmal soll nur der Veranstalter dürfen, das heisst alle anderen brauchen erstmal gar nicht erst kommen, im anderen Fall ergänzt man das „oder Dritte“ und öffnet somit die Tür. Der Wald ist öffentlich, das Vereinsgelände privat. In beiden Fällen reklamiert aber jemand das Hausrecht für sich. Nicht wenige Veranstalter sind sich der Folgen dessen nicht im Klaren und wundern sich dann über das Ausbleiben der Gäste!
Viele Besucher sehen wenig Anlass, sich vorab solche Texte durchzulesen. Sie sind aber wichtig und entscheiden ob der Besuch auf dieser Grundlage überhaupt relevant ist. Es sind eben solche Dinge die darüber mitentscheiden ob das Interesse an einer Veranstaltung besteht oder verfällt, denn wenn ich dort keine Bilder machen oder nutzen darf, oder gar das Risiko eines Rauswurfs aufgrund falscher Verdächtigung eingehe, brauche ich auch den weiten Weg nicht zu fahren! Ein Rennen, bei dem man vorher weiss dass man nichts darf, ist irrelevant! Da kann es sportlich so interessant sein wie es will. Da kann die Landschaft drumherum so schön sein wie sie will. Egal ob in der Eifel oder in Frankfurt, oder sonst wo. Es geht nicht um Gewerbe, es geht um das Prinzip, und es geht um Vertrauen. Davon unabhängig bieten alle diese Veranstaltungen jedermann genug Möglichkeiten für sinnvolle Fotografie. Man muss aber auch „dürfen“ und sich nicht fortwährend fragen müssen, wer da warum welche Interessen vertritt. Deutschland will ein Rechtsstaat sein. In Wirklichkeit benimmt sich das aber, wie anhand dieses Beispiel zu sehen ist, eher wie ein Gutshof, wo ein Gutsherr nach eigenem Gusto schaltet und waltet wie es ihm gerade gefällt. Wer hat da Bock drauf?
Der Bauernhof der Tiere. Da hiess es auch: „Alle Schweine sind gleich, manche Schweine sind gleicher!“ Fragezeichen?



Kommentar abschicken