Hinweis in eigener Sache

In einer anderen Entscheidung hat der EuGH festgestellt, dass das Setzen von Cookies durch Webanbieter nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers erlaubt sei. Die bisherige deutsche „Sonderlösung“ der Information ist demnach unzulässig.

Mehr dazu findet ihr hier bei Heise.de.

Das Problem: Der Betrieb von auf Content-Managern wie WordPress aufgesetzte Webauftritte ist so nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich!

Was WordPress im Hintergrund macht entzieht sich meiner Kenntnis. Der Hersteller gibt nur unumwunden zu, Cookies einzusetzen. Weder gibt es einen zuverlässigen noch einen für Laien verständlichen Weg, darauf irgendeinen Einfluss auszuüben. Ich bin nicht der Programmierer von WordPress, um das mal ganz klar zu sagen.

Der einfachste Weg, den zunehmend unsachlich werdenden Einschränkungen der Verantwortlichen (Regierung, Richter, etc) gegenüber dem Volk auszuweichen ist es, dem Ganzen hier ein Ende zu machen! Was die hier machen ist nicht Datenschutz, das ist von der Wirkung her ein Maulkorberlaß!

So hätte die Regierung ihr offenkundiges Ziel, Normalverbraucher endlich zum Schweigen zu bringen, nun auf Umwegen durch Hintertüren wohl erreicht, da es allmählich für Nichtprofis unmöglich gemacht wird, einen eigenen Webauftritt zu betreiben. Das ist zwar verfassungswidrig, aber was soll´s?!

Ich werde die weitere Entwicklung verfolgen – und bei Unausweichlichkeit oder nicht mehr vertretbarem Aufwand diesen Blog schließen!