Zur Erläuterung

Die Kamera im Ohrensessel steht sinnbildlich für Betriebsruhe. Am 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten.

Nicht nur der Begriff ist ein Wortmonster, es ist das auch in vielen anderen Bereichen. Aufgrund der derzeit völlig unklaren Rechtslage habe ich daher meinen Blog soweit vertretbar „geputzt“! Die Strafen sind zu hoch um hier ein Risiko einzugehen!

Verschwunden ist erstmal der komplette Sportteil.
Warum? Datenschutz ist sicher notwendig und mitunter ein recht hohes Gut, aber man sollte nie Dinge verordnen, die von vornherein unanbringlich sind. Es ist ganz einfach in der Praxis unmöglich, die Forderungen zu erfüllen, ohne andere Forderungen zu verletzen! Ein solches Verhalten ist in meinen Augen rechtsmissbräuchlich. Es drängt sich die Schlussfolgerung auf, die EU wolle mit dieser Vorgehensweise die bisher funktionierende Gesellschaft gängeln. An dieser Stelle ist das kein Datenschutz mehr, das ist Monopolgenerierung für wenige Bessergestellte von eigenen Gnaden sowie antisoziales Verhalten in Reinkultur! Man verunmöglicht etwas, das einigen Geschäftemachern ohnehin ein Dorn im Auge war, nämlich in diesem Fall dass Amateurfotografen bei Sportveranstaltungen im Amateurbereich Bilder machen und diese den anderen Beteiligten zur Verfügung stellen, oder über das Ereignis berichten. Die Presse in Gestalt von Zeitungen und Rundfunk kommt dieser Aufgabe schon lange nicht mehr nach, zumal im Internetzeitalter Zeitungen zwar theoretisch überall gelesen werden könnten, diese das aber ihrem Verhalten nach gar nicht wollen. Potentiell Interessierten ausserhalb des Bezugsbereichs sind die Artikel der Printmedien regelmäßig nicht zugänglich, und man kann als Leser auch nicht alle Zeitungen der Republik abonnieren, weil einmal jährlich ein Artikel drin stehen könnte, der einen interessiert!

Das heisst nicht zwangsläufig, dass diese „Enthaltsamkeit“ auf ewig so bleiben muss; ich habe jedoch keine Eile mit der Wiederaufnahme der Sportberichte, solange nach meiner Kenntnis folgendes gilt:

  1. Laut DSGVO sind Personenaufnahmen ohne ausdrückliche, freiwillige Zustimmung der Abgebildeten verboten. Schon die Aufnahme selbst ist verboten! Nicht erst deren Veröffentlichung.
    Daraus folgt, dass derzeit Sportfotografie nicht möglich ist, da die Sportordnung Eingriffe in den Rennablauf verbietet (klar, oder?) und man so während des Rennens keinen um Zustimmung zu Bildern fragen kann.
  2. Bei Rennen ist gewöhnlich bis 30 Minuten vor Start Nachmeldung möglich.
    Es weiss also vorab keiner genau, wer kommt!
  3. Für die Fragestunde wäre es nötig, die „ladungsfähige Anschrift“ jeden Teilnehmers ausreichend lange vorab zu veröffentlichen. Wie sonst soll gefragt werden können?
    Alleine das aber würde gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen!
  4. Man soll auch die Zuschauer um Erlaubnis fragen. Hat das schon mal jemand probiert? Ich kann mir gut denken, wie das ausginge! Zielfotos ohne Zuschauer sind aber kaum denkbar.
  5. Es gibt möglicherweise für gewisse Kreise eine Ausnahme – für die „institutionalisierte Presse“.
    Zunächst mal hat aber keiner genau definiert, wer zu diesem erlauchten Kreis dazugehört. Fest steht nur, dass das Establishment intensiv abstreitet, dass Blogger Presse sind, auch wenn sie faktisch deren Arbeit erledigen. Es geht mal wieder ums Geld, da einen Presseausweis ja auch nur die bekommen, die dem Journalistenverband ins Konzept passen. Es geht dabei weniger um Befähigung, sondern um Nestwärme – und um Rabatte!
  6. Die geforderte Befragung habe ich testweise mal auf Facebook unter Freunden gestartet.
    Nun, es dauerte nicht lange – so binnen der ersten 10 Reaktionen – bis sich der erste verweigerte. Das war ausgerechnet der Veranstalter! Da hinterher mit „Scherz“ zu kommen ist traurig. Bei Rechtsfragen ist kein Freiraum für Scherze. Das sind einfache Ja-Nein-Fragen, eine Vielleicht-Antwort existiert nicht. Eine Sportveranstaltung ist ja keine Studiositzung, bei der man alles in Ruhe besprechen kann.
  7. Ich hatte zu diesem Thema einen Abgeordneten und das Büro des Hessischen Datenschutzbeauftragten mit der Bitte um Auskunft angemailt. In beiden Fällen ist bislang jede Antwort ausgeblieben.

Ich denke nicht, dass man dazu vorläufig noch etwas sagen muss – außer, dass die Politik mit diesem Umgang das in sie gesetzte Vertrauen verspielt hat! Grund: (7.)!

In der heutigen Zeit kann man nicht von bürgerschaftlichem Engagement reden und gleichzeitig sowas tun. Bitte akzeptiert endlich, dass jeder der wahrheitsgemäß über etwas berichtet im eigentlichen Wortsinn Presse ist! Eine Unterscheidung nach Gewinnabsicht oder nicht ist unredlich, weil Datenschutz nicht nach Geld fragt.

Es gibt →hier einen ganz guten Artikel, der das Thema etwas erhellt. Bitte lest euch das mal durch!